Impressum
Samantha Lorenz
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Unternehmensgegenstand: Dienstleistung Sprecherin für Tonaufnahmen / Radio-Moderatorin
E-Mail: sammysagt@icloud.com
UID-Nummer: ATU80646525
Berufsbezeichnung: Sprecherin
Verleihungsstaat: Österreich
Anwendbare Rechtsvorschrift: www.ris.bka.gv.at
Online Streitbeilegung: Verbraucher*innen, welche in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat der ODR-VO niedergelassen sind, haben die Möglichkeit Probleme bezüglich dem entgeltlichen Kauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Streitbeilegung (nach OS, AStG) zu lösen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform hierfür bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Urheberrecht: Die Inhalte dieser Webseite unterliegen, soweit dies rechtlich möglich ist, diversen Schutzrechten (z.B dem Urheberrecht). Jegliche Verwendung/Verbreitung von bereitgestelltem Material, welche urheberrechtlich untersagt ist, bedarf schriftlicher Zustimmung der Webseitenbetreiberin.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB, 2025):
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Samantha Lorenz (nachfolgend: „Sprecherin“) und der Kundin / dem Kunden (nachfolgend: Auftraggeberin) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
Die jeweils vereinbarten Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprechleistung werden erst mit Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars erworben.
Alle Honorare verstehen sich in Euro (€), außer die Rechnung macht explizit deutlich, dass es sich um einen US-Dollar ($) Betrag handelt. Die Sprecherin behält sich das Recht vor, Honorare von Zeit zu Zeit anzupassen.
Gelegte Rechnungen sind sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 30. Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Sprecherin nicht verpflichtet, die eigene Leistung zu erbringen, solange der Verzug andauert sowie dazu berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Die Auftraggeberin verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.
Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag der Auftraggeberin.
Bei Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Aufnahmetermin wird ein Ausfallhonorar nach dem gültigen Tarif verrechnet.
Die Sprechleistung gilt als erbracht und ist voll zu honorieren, wenn die vereinbarte Aufnahmezeit verstrichen ist oder die beauftragte Aufnahme im Studio abgenommen wurde.
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Zustimmung der Sprecherin einzuholen, falls sie die Absicht hat, die Sprechleistung (in ihrer ursprünglichen oder in einer veränderten Form) in einem anderen als dem vereinbarten Medium zu verwenden oder nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsfrist wieder- oder weiter zu verwenden.
Wird eine Sprechleistung
a. nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums,
b. in einer (gänzlich oder teilweise) modifizierten Form (neu zusammengestellt),
c. in anderen als in der Rechnung genannten Medien oder Ländern weiter verwertet, ist die Sprecherin von der Auftraggeberin unverzüglich aus Eigenem zu verständigen. In diesem Fall wird erneut ein Honorar für die Verwendung bzw. Verwertung der Sprechleistung durch die Auftraggeberin fällig. Die Sprecherin ist berechtigt, ein Honorar gemäß dem jeweils zum Zeitpunkt der Weiterverwertung gültigen Tarif in Rechnung zu stellen, die Auftraggeberin ist unverzüglich zur Begleichung verpflichtet.Bei Werbespots ist das Recht auf Verwendung bzw. Verwertung der Sprechleistung auf ein Jahr - gerechnet ab Erstausstrahlungsdatum - begrenzt. Die Rechte werden ausschließlich für das in der Rechnung genannte Medium und Land, sowie für die vereinbarte Version in Bild und Ton erworben. Die Verwendungs- und Verwertungsrechte für die erbrachte Sprechleistung bei Werbespots gelten, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich für sämtliche Sendeanstalten des jeweiligen Landes.
Bei Sprechleistungen, die nicht dem Werbezweck dienen, ist die Namensnennung der Sprecherin wie folgt durchzuführen: a. bei Bild- und Schallträgern im Vor- oder Nachspann, bzw. in der An- oder Absage.
b. bei Vervielfältigung zum öffentlichen Verkauf auch auf der Umhüllung (Cover) des Medienträgers.Für den Fall des Verstoßes der Auftraggeberin gegen einen Vertragspunkt wird eine Konventionalstrafe in Höhe des dreifachen Rechnungsbetrages vereinbart. Die Auftraggeberin verpflichtet sich diesbezüglich sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie durch anwaltliche Vertretung entstehende Kosten zu ersetzen.
Ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, ist in Bezug auf alle Sprechleistungen, inklusive Werbespots (gänzlich oder teilweise), a. deren Verwendung, Verwertung und Nutzung im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz (KI), unabhängig von der eingesetzten Technologie, insbesondere aber nicht beschränkt auf Trainingszwecke, Synthetisierung von Stimmen oder künstliche Erstellung neuer Stimmen; sowie b. deren Weitergabe und Übertragung, entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von dem zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, an Dritte.
Zahlbar und klagbar in Wien.
Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter kommen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Sprecherin zur Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Auftraggeberin dem Vertragsabschluss ihre eigenen Geschäftsbedingungen zu Grunde legt, selbst wenn die Sprecherin diesen bei Kenntnis nicht widerspricht.
Die aktuelle Version dieser allgemeinen Vertragsbedingungen ist auf der Website der Sprecherin verfügbar. Änderungen und Ergänzungen inklusive dieser Bestimmung können von der Sprecherin jederzeit vorgenommen werden und treten wie folgt in Kraft:
a) wenn kein bestimmtes Inkrafttretensdatum angegeben wird, zum früheren der beiden Zeitpunkte:
i) die Auftraggeberin akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder
ii) zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (z.B. durch Zusendung einer Kopie an die Auftraggeberin per E-Mail), sofern die Auftraggeberin nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.
b) wenn ein bestimmtes Inkrafttretensdatum (nach dem Veröffentlichungsdatum) angegeben wird, zum späteren der beiden Zeitpunkte:
i) zum angegebenen Inkrafttretensdatum und
ii) des früheren Zeitpunkts: (aa) die Auftraggeberin akzeptiert die geänderten Bedingungen ausdrücklich oder (bb) zwei (2) Monate nach der Veröffentlichung solcher Änderungen oder Ergänzungen (zB durch Zusendung einer Kopie an den Benutzer per E-Mail), sofern die Auftraggeberin nicht schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) widerspricht.
Die Sprecherin wird im Änderungsangebot die Auftraggeberin darauf hinweisen, dass ihr Schweigen durch Unterlassung eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs innerhalb der in den Ziffern 15) a. und b. genannten Frist als Zustimmung zu den Änderungen gilt.